Photovoltaik

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Gute Gründe für eine Photovoltaik -Anlage

  • Steigende Strompreise
  • weniger CO2-Emissionen
  • Imagegewinn
  • demokratisierter Strommarkt
  • Stromproduktion zu Zeiten großen Strombedarfs
  • Freude durch saubere Energieerzeugung unabhängig vom Stromerzeuger

Wir sind auch Ihr Ansprechpartner für die Instandhaltung Ihrer Anlage

Hausbesitzer können mit einer Photovoltaikanlage auf dem Dach selbst Strom aus Sonnenlicht erzeugen. Eine PV-Anlage besteht aus Solarmodulen, die wiederum aus vielen Solarzellen zusammengesetzt sind.

Die Solarzellen bestehen überwiegend aus Silizium, einem Halbleiter. Trifft nun Sonne auf die Solarmodule, werden Elektronen aus den Silizium-Atomen herausgelöst und durch die Struktur der Solarzellen als Strom abgeleitet. Dieser Gleichstrom muss dann in Wechselstrom umgewandelt werden, das übernimmt der Wechselrichter einer Photovoltaikanlage, der entweder als separates Gerät installiert werden muss oder sich im Stromspeicher befindet.

Überblick verschaffen

Speicher

Eine PV-Anlage mit dem passenden Batteriespeicher ist die Investition in eine sichere Zukunft. Der Schritt in die eigene Energieversorgung rechnet sich für die Umwelt und für den Kunden: Weil die Energie für den Haushalt, die Wärme und die Mobilität vom eigenen Dach kommt, schaffen Sie den größten Teil Ihrer aktuellen Energiekosten einfach ab. Und von steigenden Strompreisen machen Sie sich dauerhaft unabhängig. Denn die Einnahmen aus der Einspeisevergütung sind bei passender Auslegung höher als die Bezugskosten für den Reststrom. Mehr als die Photovoltaik-Anlage und das Hauskraftwerk braucht niemand, um unabhängig zu sein!

Für unsere Gewerbe- und Industriekunden

Photovoltaikanlagen und Gewerbespeicher und Ihre Anwendungsmöglichkeiten:
Zurzeit gibt es keine flächendeckende Verwertungsmöglichkeit für Batterien aus der Elektromobilität. Dabei besitzen aussortierte E-Fahrzeugbatterien eine Restkapazität von über 80 %. Als Fachpartner in Kooperation mit der Fa. Voltfang haben wir die Möglichkeit, unseren Gewerbe- und Industriekunden dieses Speicherpotenzial zur Verfügung zu stellen.
Darüber hinaus können wir Ihre Photovoltaikanlage planen, montieren und begleiten ab 135 kW–950 kW den Zertifizierungsprozess.

Lastspitzenkappung durch effiziente Gewerbespeicher

Geht es Ihrem Unternehmen auch so? Zu Stoßzeiten entsteht ein besonders hoher Energieverbrauch, der immer wieder zu hohen Lastspitzen führt. Für diese Lastspitzen berechnen Stromanbieter einen hohen Leistungspreis, der zusätzlich zum normalen Stromtarif in Rechnung gestellt wird. Um diesen zusätzlichen Kosten auszuweichen, kann ab einem festgelegten Punkt der Stromverbrauch für kurze Zeit aus einem Speicher bezogen werden. Durch die Hilfe des Speichers wird der hohe Energieverbrauch abgefedert, sodass teure Lastspitzen nicht entstehen.

Schnellladepark & Industriespeicher / Ein perfektes Team zum Laden Ihrer E-Fahrzeugflotte

Ein begrenzter Netzanschluss oder nicht vorhandene Lademöglichkeiten in der Umgebung erschweren oder verhindern die geplante Anschaffung Ihrer E-Fahrzeugflotte? Sie möchten Ihre vorhandene E-Fahrzeugflotte mit Schnellladesäulen laden? Industriespeicher mit integrierten Schnellladesäulen überbrücken begrenzte Netzanschlüsse und ermöglichen das Schnellladen vor der eigenen Haustür.

Energiekostenreduzierung durch Verbrauchsoptimierung

Eine PV-Anlage ermöglicht die fast vollständige Unabhängigkeit vom Netz. In Kombination mit einem Stromspeicher kann die überschüssige Energie gespeichert werden und ist verfügbar, wenn die Anlage gerade keinen Strom erzeugt. Der Verbrauch lässt sich so durch selbst produzierten Strom decken. Die Entkopplung von steigenden Strompreisen lässt langfristig genauer kalkulieren und mögliche Netzausfälle stellen keine Bedrohung mehr dar.
Wir simulieren Ihren Speicherbedarf und legen den Gewerbespeicher und die Photovoltaikanlage so aus, dass sie sich nach nur wenigen Jahren amortisieren.

Mieterstrom

So geht Mieterstrom

Eine Photovoltaikanlage auf dem Dach eines Mehrfamilienhauses steigert nicht nur den Wert der Immobilie, sondern bringt auch viele Vorteile für Mieter und Eigentümer mit sich. Im Jahr 2017 hat die Bundesregierung erstmals das Mieterstromgesetz verabschiedet, um die Attraktivität des Mieterstroms zu erhöhen und ungenutzte Dachflächen nutzen zu können. Vier Jahre später gibt es eine erneute Verabschiedung: das EEG 2021 macht Mieterstrom noch interessanter und vor allem rentabler.

Was ist Mieterstrom?

Als Mieterstrom gilt der Strom, der auf dem Dach eines Hauses produziert, ohne Nutzung des öffentlichen Netzes an die Mieter dieses Hauses geliefert und dort auch verbraucht wird. Falls ein Stromüberschuss entsteht, kann dieser zu den Konditionen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) in das öffentliche Netz eingespeist werden. Als Alternative ist auch eine Zwischenspeicherung möglich. Zusätzlich benötigten Strom kann man einfach aus dem öffentlichen Netz beziehen. Das bedeutet, dass beim Mieterstrom-Modell eine durchgehende Stromversorgung der Mieter gewährleistet und auch für einen eventuellen Stromüberschuss vorgesorgt ist. Die Mieter genießen trotzdem die volle Freiheit bei der Wahl ihres Stromanbieters. Demnach müssen sie den Strom nicht zwangsläufig von ihrem Vermieter beziehen und können den Mieterstromvertrag unabhängig vom Mietvertrag kündigen. Dadurch wird gewährleistet, dass die Vermieter faire Preise anbieten.

Mieterstromgesetz EEG 2017

Im Dezember 2017 wurde erstmals das Gesetz zur Förderung von Mieterstrom verabschiedet. Bis zu diesem Zeitpunkt rechnete sich Mieterstrom für Vermieter oftmals nicht, da die Umsetzung mit hohen Kosten verbunden war. Mit dem neuen Gesetz aus 2017 konnte Mieterstrom jedoch nach dem EEG gefördert werden. Das sogenannte Mieterstromgesetz war also trotz seiner Schwächen ein erster Schritt in die richtige Richtung. Jedoch hat das nicht für den erhofften Anstieg der Anzahl solcher Projekte gereicht.

Mieterstromgesetz EEG 2021

Im Dezember 2020 war es dann endlich soweit: eine neuer Gesetzesentwurf für das Erneuerbare Energien Gesetz wurde für das Jahr 2021 erstellt. Die Verabschiedung des EEG 2021 setzt für Mieterstromanlagen neue und wichtige Impulse, indem die Kosten und der Aufwand gesenkt und die Förderungen angehoben werden. Die wichtigsten Änderungen haben wir einmal für euch zusammengefasst:

Mieterstrom wird von der Gewerbesteuer befreit. Anlagen bringen also keinen steuerlichen Nachteil mehr für Vermieter und gewinnen somit an Attraktivität.

Mehr Klarheit für das Lieferkettenmodell: Gemäß § 21 Absatz 3 EEG 2021 liegt Mieterstrom im gesetzlichen Sinne auch dann vor, wenn der Strom nicht vom Anlagenbetreiber, sondern wie im Fall des Lieferkettenmodells von einem Dritten geliefert wird. Der Anspruch auf den Mieterstromzuschlag geht hier nicht verloren.

Mieterstromzuschlag nach § 48 a wird angehoben. Der Mieterstromzuschlag nach § 21 Absatz 3 beträgt im EEG 2021 für Solaranlagen:

  • bis einschließlich einer installierten Leistung von 10 Kilowatt 3,79 Cent pro Kilowattstunde
  • bis einschließlich einer installierten Leistung von 40 Kilowatt 3,52 Cent pro Kilowattstunde
  • bis einschließlich einer installierten Leistung von 750 Kilowatt 2,37 Cent pro Kilowattstunde

Neuer Quartiersansatz: Seit dem 01.01.2021 muss der Mieterstrom für seither in Betrieb gegangene Mieterstromanlagen nicht mehr „im unmittelbaren Zusammenhang“ verbraucht werden. Es reicht vielmehr aus, dass der Mieterstrom an Nutzer (Mieter) geliefert wird, die im selben Quartier wohnen.

Ausschreibungen für Großanlagen sind nun auch möglich. Konkret soll für Solarprojekte auf großen Dachanlagen von 300 bis 750 Kilowattstunden neben dem EEG der Weg über Ausschreibungen gewählt werden können.

Energiewende

Wir sind Ihr Ansprechpartner für die Umsetzung Ihrer Energiewende.

Wir beraten Sie gerne, machen zusammen mit Ihnen eine Bedarfsanalyse und prüfen, welche Möglichkeiten es gibt, um Ihre ganz persönliche Energiewende umsetzen zu können.

Ob es darum geht, den Strom optimal zu erzeugen, zu nutzen oder auch Ihren Wärmebedarf mit zu intrigieren oder Ihre bestehende Photovoltaikanlage aus dem EEG ausläuft. Wir können Ihnen Möglichkeiten aufzeigen, um Ihre Anlage so umzubauen, damit wir soviel wie möglich Ihrer Eigenversorgung gewährleisten können.

Für eine Beratung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Fragen und Antworten

Rechnet sich eine PV-Anlage?

Der Preis für Photovoltaikanlagen ist in den vergangenen Jahren deutlich gesunken. Solarstrom ist mittlerweile die günstigste Form der Stromerzeugung. Auf der anderen Seite ist der Strompreis für private Haushalte stark gestiegen und er wird vermutlich weiter steigen. Mit einer PV-Anlage erzeugen Sie den Strom für Ihr Haus selbst, und das für wenige Cent pro Kilowattstunde. Dafür müssen Sie weniger teuren Strom einkaufen. Und für den Strom, den Sie nicht selbst verbrauchen können, bekommen Sie eine Einspeisevergütung. Da die allerdings nicht mehr so hoch ist, lohnt es sich, möglichst viel Solarstrom selbst zu verbrauchen. Dabei hilft Ihnen ein Stromspeicher.

Müssen Sie Steuern auf Ihre Solaranlage bezahlen?

Das Thema Steuern bleibt Ihnen nicht erspart, wenn Sie sich eine PV-Anlage zulegen. Denn wer mit einer Solaranlage Strom selbst erzeugt und ihn anderen liefert, muss grundsätzlich Umsatzsteuer bezahlen. Das gilt auch dann, wenn der Solarstrom in das Stromnetz eingespeist wird, denn der Strom wird dann an den Netzbetreiber geliefert, der dafür bezahlt. Umsatzsteuer ist seltsamerweise auch für den selbst verbrauchten Strom fällig. Ebenso fällt Einkommenssteuer an. Die Einnahmen aus dem Stromverkauf sind dann bei der Einkommenssteuererklärung als gewerbliche Einnahmen anzugeben. Dazu müssen Sie bei Ihrer Gemeinde ein Gewerbe anmelden.

Kleinunternehmerregelung für Solaranlagen

Kleinunternehmerregelung für Photovoltaikanlagen ab 01.01.2023 ohne finanzielle Nachteile! Die gute Nachricht vorweg: Ab 01.01.2023 können Käufer oder Betreiber von Photovoltaikanlagen die Kleinunternehmerregelung ohne finanzielle Nachteile anwenden.
Wie kam es dazu? Der Bundestag und Bundesrat haben das Jahressteuergesetz im Dezember 2022 beschlossen. Ab 01.01.2023 gilt der neue Umsatzsteuersatz von 0 % statt wie bisher 19 % Umsatzsteuer. Mit dem Gesetz soll der Ausbau der Photovoltaik beschleunigt werden. Wichtiger Punkt ist die Absenkung der Umsatzsteuer auf null Prozent für die Lieferung und Installation von Photovoltaikanlagen ab dem 01.01.2023.

Es nicht mehr nötig, auf die Kleinunternehmerregelung zu verzichten. Die Kleinunternehmerregelung sorgt dafür, dass man die PV-Anlage bei einem maximalen Bruttoumsatz von 22.000 Euro nicht mehr bei der Einkommenssteuer berücksichtigen muss. Der Nullsteuersatz auf die Lieferung von Photovoltaikanlagen gilt für Anlagen bis 30 Kilowatt Leistung.

Versicherung einer PV-Anlage

Die PV-Anlage und der Speicher sollten auf jeden Fall in die Gebäudeversicherung mit aufgenommen werden. Damit ist die Anlage gegen Schäden versichert, die durch Feuer, Sturm und Hagel sowie Leitungswasser oder Überspannung entstehen. Möchten Sie einen darüber hinausgehenden Schutz, etwa gegen Diebstahl oder Konstruktions- und Aufstellfehler, brauchen Sie eine spezielle Photovoltaikversicherung.

Wie finanziere ich eine PV-Anlage?

Wer sich für eine Photovoltaik-Anlage und einen Speicher entscheidet, muss eine entsprechende Investition tätigen. Für diejenigen, die dieses Geld gerade nicht zur Verfügung haben, bietet sich eine Finanzierung an.

Dafür haben einige Geldinstitute spezielle Solarkredite aufgelegt und auch über ein Programm der staatlichen Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) können Sie zinsgünstige Kredite dafür bekommen.

Wird eine PV-Anlage staatlich gefördert?

Für die Finanzierung Ihrer Photovoltaikanlage und Ihres Batteriespeichers gibt es verschiedene Förderprogramme vom Staat. Diese helfen Ihnen dabei, Ihre PV-Anlage und Ihren Stromspeicher zu finanzieren. 

Zu den aktuellen Fördermöglichkeiten beraten wir Sie gerne.

Wie müssen Sie Ihre Solaranlage anmelden und versichern?

Ihre PV-Anlage muss beim Netzbetreiber angemeldet werden. Das ist auch das Unternehmen, das Ihnen ihre Einspeisevergütung auszahlt. Diese Meldung muss der Installateur übernehmen. Darüber hinaus müssen Sie sowohl die Solaranlage als auch den Stromspeicher bei der Bundesnetzagentur anmelden.

Das ist gesetzlich vorgeschrieben. Die Anmeldung erfolgt ausschließlich online auf www.marktstammdatenregister.de und muss bis einen Monat nach Inbetriebnahme geschehen.