Datenschutz

1. Datenschutz auf einen Blick

a. Allgemeine Hinweise

Die folgenden Hinweise geben einen einfachen Überblick darüber, was mit Ihren personenbezogenen Daten passiert, wenn Sie diese Website besuchen. Personenbezogene Daten sind alle Daten, mit denen Sie persönlich identifiziert werden können. Ausführliche Informationen zum Thema Datenschutz entnehmen Sie unserer unter diesem Text aufgeführten Datenschutzerklärung.

b. Datenerfassung auf dieser Website

Wer ist verantwortlich für die Datenerfassung auf dieser Website?

Die Datenverarbeitung auf dieser Website erfolgt durch den Websitebetreiber. Dessen Kontaktdaten können Sie dem Impressum dieser Website entnehmen.

Wie erfassen wir Ihre Daten?

Ihre Daten werden zum einen dadurch erhoben, dass Sie uns diese mitteilen. Hierbei kann es sich z. B. um Daten handeln, die Sie in ein Kontaktformular eingeben.

Andere Daten werden automatisch beim Besuch der Website durch unsere IT-Systeme erfasst. Das sind vor allem technische Daten (z. B. Internetbrowser, Betriebssystem oder Uhrzeit des Seitenaufrufs). Die Erfassung dieser Daten erfolgt automatisch, sobald Sie diese Website betreten.

Wofür nutzen wir Ihre Daten?

Ein Teil der Daten wird erhoben, um eine fehlerfreie Bereitstellung der Website zu gewährleisten. Andere Daten können zur Analyse Ihres Nutzerverhaltens verwendet werden.

Welche Rechte haben Sie bezüglich Ihrer Daten?

Sie haben jederzeit das Recht unentgeltlich Auskunft über Herkunft, Empfänger und Zweck Ihrer gespeicherten personenbezogenen Daten zu erhalten. Sie haben außerdem ein Recht, die Berichtigung oder Löschung dieser Daten zu verlangen. Hierzu sowie zu weiteren Fragen zum Thema Datenschutz können Sie sich jederzeit unter der im Impressum angegebenen Adresse an uns wenden. Des Weiteren steht Ihnen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Außerdem haben Sie das Recht, unter bestimmten Umständen die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen. Details hierzu entnehmen Sie der Datenschutzerklärung unter „Recht auf Einschränkung der Verarbeitung“.

2. Hosting

Externes Hosting

Diese Website wird bei einem externen Dienstleister gehostet (Hoster). Personenbezogenen Daten, die auf dieser Website erfasst werden, werden auf den Servern des Hosters gespeichert. Hierbei kann es sich v. a. um IP-Adressen, Kontaktanfragen, Meta- und Kommunikationsdaten, Vertragsdaten, Kontaktdaten, Namen, Webseitenzugriffe und sonstige Daten, die über eine Website generiert werden, handeln.

Der Einsatz des Hosters erfolgt zum Zwecke der Vertragserfüllung gegenüber unseren potenziellen und bestehenden Kunden (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) und im Interesse einer sicheren, schnellen und effizienten Bereitstellung unseres Online-Angebots durch einen professionellen Anbieter (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Unser Hoster wird Ihre Daten nur insoweit verarbeiten, wie dies zur Erfüllung seiner Leistungspflichten erforderlich ist und unsere Weisungen in Bezug auf diese Daten befolgen.

Als Hoster ist eingesetzt:

IONOS SE
Elgendorfer Str. 57
56410 Montabaur

3. Allgemeine Hinweise und Pflichtinformationen

Datenschutz

Die Betreiber dieser Seiten nehmen den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Wir behandeln Ihre personenbezogenen Daten vertraulich und entsprechend der gesetzlichen Datenschutzvorschriften sowie dieser Datenschutzerklärung.

Wenn Sie diese Website benutzen, werden verschiedene personenbezogene Daten erhoben. Personenbezogene Daten sind Daten, mit denen Sie persönlich identifiziert werden können. Die vorliegende Datenschutzerklärung erläutert, welche Daten wir erheben und wofür wir sie nutzen. Sie erläutert auch, wie und zu welchem Zweck das geschieht.

Wir weisen darauf hin, dass die Datenübertragung im Internet (z. B. bei der Kommunikation per E-Mail) Sicherheitslücken aufweisen kann. Ein lückenloser Schutz der Daten vor dem Zugriff durch Dritte ist nicht möglich.

Hinweis zur verantwortlichen Stelle

Die verantwortliche Stelle für die Datenverarbeitung auf dieser Website ist:

Mike Burmester Elektrotechnik
Auf der Hude 87, 21339 Lüneburg

Tel: +49 413 19899816
Email: info@burmester-elektrotechnik.de

Widerruf Ihrer Einwilligung zur Datenverarbeitung

Viele Datenverarbeitungsvorgänge sind nur mit Ihrer ausdrücklichen Einwilligung möglich. Sie können eine bereits erteilte Einwilligung jederzeit widerrufen. Dazu reicht eine formlose Mitteilung per E-Mail an uns. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung bleibt vom Widerruf unberührt. Widerspruchsrecht gegen die Datenerhebung in besonderen Fällen sowie gegen Direktwerbung (Art. 21 DSGVO)

Recht auf Datenübertragbarkeit

Sie haben das Recht, Daten, die wir auf Grundlage Ihrer Einwilligung oder in Erfüllung eines Vertrags automatisiert verarbeiten, an sich in einem gängigen, maschinenlesbaren Format aushändigen zu lassen.

4. Datenerfassung auf dieser Website

Cookies

Die Internetseiten verwenden technische notwendige Cookies. Diese dienen dazu, unser Angebot nutzerfreundlicher, effektiver und sicherer zu machen. Cookies sind kleine Textdateien, die auf Ihrem Rechner abgelegt werden und die Ihr Browser speichert.

Soweit andere Cookies gespeichert werden, werden diese in dieser Datenschutzerklärung gesondert behandelt.

Server-Log-Dateien

Der Provider der Seiten erhebt und speichert automatisch Informationen in so genannten Server-Log-Dateien, die Ihr Browser automatisch an uns übermittelt. Dies sind:

  • Browsertyp und Browserversion
  • verwendetes Betriebssystem
  • Referrer URL
  • Hostname des zugreifenden Rechners
  • Uhrzeit der Serveranfrage
  • IP-Adresse

Eine Zusammenführung dieser Daten mit anderen Datenquellen wird nicht vorgenommen.

Die Erfassung dieser Daten erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Der Websitebetreiber hat ein berechtigtes Interesse an der technisch fehlerfreien Darstellung und der Optimierung seiner Website – hierzu müssen die Server-Log-Files erfasst werden.

Kontaktformular

Wenn Sie uns per Kontaktformular Anfragen zukommen lassen, werden Ihre Angaben aus dem Anfrageformular inklusive der von Ihnen dort angegebenen Kontaktdaten zwecks Bearbeitung der Anfrage und für den Fall von Anschlussfragen bei uns gespeichert. Diese Daten geben wir nicht ohne Ihre Einwilligung weiter.

Die Verarbeitung dieser Daten erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, sofern Ihre Anfrage mit der Erfüllung eines Vertrags zusammenhängt oder zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich ist. In allen übrigen Fällen beruht die Verarbeitung auf unserem berechtigten Interesse an der effektiven Bearbeitung der an uns gerichteten Anfragen (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO) oder auf Ihrer Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO) sofern diese abgefragt wurde. Die von Ihnen im Kontaktformular eingegebenen Daten verbleiben bei uns, bis Sie uns zur Löschung auffordern, Ihre Einwilligung zur Speicherung widerrufen oder der Zweck für die Datenspeicherung entfällt (z. B. nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage). Zwingende gesetzliche Bestimmungen – insbesondere Aufbewahrungsfristen – bleiben unberührt.

Anfrage per E-Mail, Telefon oder Telefax

Wenn Sie uns per E-Mail, Telefon oder Telefax kontaktieren, wird Ihre Anfrage inklusive aller daraus hervorgehenden personenbezogenen Daten (Name, Anfrage) zum Zwecke der Bearbeitung Ihres Anliegens bei uns gespeichert und verarbeitet.

Die Verarbeitung dieser Daten erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, sofern Ihre Anfrage mit der Erfüllung eines Vertrags zusammenhängt oder zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich ist. In allen übrigen Fällen beruht die Verarbeitung auf Ihrer Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO) und/oder auf unseren berechtigten Interessen (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO), da wir ein berechtigtes Interesse an der effektiven Bearbeitung der an uns gerichteten Anfragen haben.

Die von Ihnen an uns per Kontaktanfragen übersandten Daten verbleiben bei uns, bis Sie uns zur Löschung auffordern, Ihre Einwilligung zur Speicherung widerrufen oder der Zweck für die Datenspeicherung entfällt (z. B. nach abgeschlossener Bearbeitung Ihres Anliegens). Zwingende gesetzliche Bestimmungen – insbesondere gesetzliche Aufbewahrungsfristen – bleiben unberührt.

Verarbeiten von Daten (Kunden- und Vertragsdaten)

Wir erheben, verarbeiten und nutzen personenbezogene Daten nur, soweit sie für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung oder Änderung des Rechtsverhältnisses erforderlich sind (Bestandsdaten). Dies erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, der die Verarbeitung von Daten zur Erfüllung eines Vertrags oder vorvertraglicher Maßnahmen gestattet. Personenbezogene Daten über die Inanspruchnahme dieser Website (Nutzungsdaten) erheben, verarbeiten und nutzen wir nur, soweit dies erforderlich ist, um dem Nutzer die Inanspruchnahme des Dienstes zu ermöglichen oder abzurechnen.

Die erhobenen Kundendaten werden nach Abschluss des Auftrags oder Beendigung der Geschäftsbeziehung gelöscht. Gesetzliche Aufbewahrungsfristen bleiben unberührt.

Datenübermittlung bei Vertragsschluss für Dienstleistungen und digitale Inhalte

Wir übermitteln personenbezogene Daten an Dritte nur dann, wenn dies im Rahmen der Vertragsabwicklung notwendig ist, etwa an das mit der Zahlungsabwicklung beauftragte Kreditinstitut.

Eine weitergehende Übermittlung der Daten erfolgt nicht bzw. nur dann, wenn Sie der Übermittlung ausdrücklich zugestimmt haben. Eine Weitergabe Ihrer Daten an Dritte ohne ausdrückliche Einwilligung, etwa zu Zwecken der Werbung, erfolgt nicht.

Grundlage für die Datenverarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, der die Verarbeitung von Daten zur Erfüllung eines Vertrags oder vorvertraglicher Maßnahmen gestattet.

5. Inhalte Dritter auf der Webseite

Unser Internetauftritt integriert Inhalte anderer Anbieter. Dies können reine Content-Elemente (z.B. Nachrichten, Neuigkeiten), aber auch Widgets (Funktionen, wie z.B. Buchungssysteme) oder z.B. Schriften und technische Bibliotheken sein. Dazu gehören auch Google Fonts. Aus technischen Gründen erfolgt dies, indem diese Inhalte vom Browser von anderen Servern geladen werden. In diesem Zusammenhang werden die aktuell von Ihrem Browser verwendete IP und der verwendete Browser des anfragenden Systems übermittelt. Bitte beachten Sie diesbezüglich die jeweiligen Datenschutzerklärungen der Drittanbieter.

OpenStreetMaps

Wir nutzen Darstellung von Geo-Daten den Open-Source-Karten-Dienst „OpenStreetMaps“ (auch „OSM“ genannt) der Firma OpenStreetMap Foundation, 132 Maney Hill Road, Sutton Coldfield, West Midlands, B72 1JU, United Kingdom. OSM dient dazu, eine interaktive Karte auf unserer Webseite anzubieten, die Ihnen zeigt, wie Sie uns finden und erreichen können. Dieser Dienst ermöglicht es uns, unsere Webseite ansprechend darzustellen, indem Kartenmaterial von einem externen Server geladen wird. Folgende Daten werden bei der Darstellung an die Server von OSM übertragen: Diejenige unserer Internetseiten, die Sie besucht haben, die IP-Adresse Ihres Endgerätes sowie von Ihnen zur Routenplanung eingegebene Daten. Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer Daten in Bezug auf den Dienst „OSM“ ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 Buchstabe f) DSGVO (Berechtigtes Interesse an der Datenverarbeitung). Das berechtigte Interesse ergibt sich aus unserem Bedarf an einer ansprechenden Darstellung unseres Online-Angebots und der leichten Auffindbarkeit der auf unserer Homepage angegebenen Orte.

Mehr Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in der Datenschutzerklärung von OSM: https://wiki.osmfoundation.org/wiki/Privacy_Policy


Google


Richtlinie zur EU-Nutzereinwilligung

Wozu gibt es diese Richtlinie und wo gilt sie?

Die Richtlinie zur
EU-Nutzereinwilligung spiegelt bestimmte Anforderungen zweier
europäischer Datenschutzvorschriften wider: der
EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und der Datenschutzrichtlinie für
elektronische Kommunikation (die sogenannte E-Privacy-Richtlinie).
Außerdem werden alle entsprechenden gesetzlichen Vorschriften des
Vereinigten Königreichs berücksichtigt. Die E-Privacy-Richtlinie ist
nicht mit der sogenannten E-Privacy-Verordnung zu verwechseln, die
derzeit als Gesetzesvorschlag erörtert wird. Diese Vorschriften gelten
für Endnutzer im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) und im Vereinigten
Königreich. Der EWR umfasst die EU-Mitgliedstaaten sowie Island,
Liechtenstein und Norwegen.

Die ursprüngliche Fassung
dieser Richtlinie wurde 2015 veröffentlicht und am 25. Mai 2018 mit
Inkrafttreten der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) aktualisiert.

Muss ich diese Richtlinie für alle Nutzer befolgen, wenn
ich ein Publisher oder Werbetreibender mit Standort innerhalb des EWR
oder des Vereinigten Königreichs bin?

Die Richtlinie zur
EU-Nutzereinwilligung von Google bezieht sich nur auf Endnutzer
innerhalb des EWR oder des Vereinigten Königreichs.

Wie sorgt Google dafür, dass diese Richtlinie eingehalten wird?

Websites und Apps, für die
auf unsere Werbedienste zurückgegriffen wird, überprüfen wir manuell.
Diesen Ansatz verfolgen wir bereits seit der Einführung der Richtlinie
im Jahr 2015. Unsere Prüfer besuchen oder verwenden eine Website oder
App so, wie es ein Nutzer auch tun würde. Dabei achten sie darauf,
welche Informationen für sie verfügbar sind und welche Einwilligungen
eingeholt werden.

Unsere oberste Priorität
wird immer sein, mit unseren Partnern zusammenzuarbeiten, um sie bei der
Einhaltung unserer Richtlinie zu unterstützen. Wenn wir feststellen,
dass ein Partner unserer Richtlinie nicht einhält, werden wir ihn als
Erstes über das Problem informieren und im Anschluss versuchen,
gemeinsam mit ihm eine Lösung zu finden.

Schon seit 2015 geben wir
den Websiteinhabern und App-Entwicklern ausreichend Zeit, die
erforderlichen Änderungen vorzunehmen. Wenn der Partner jedoch nicht mit
uns zusammenarbeitet oder nicht nach Treu und Glauben bemüht ist, die
Anforderungen innerhalb eines angemessenen Zeitraums umzusetzen, kann
dies zu Maßnahmen gegen die betreffenden Konten bis hin zu Sperrung
führen.

Zusätzlich dazu, dass wir
Websites und Apps überprüfen, haben wir im Mai 2023 angekündigt, dass
Publisher ab dem 16. Januar 2024 zur Einhaltung dieser Richtlinie eine zertifizierte Plattform zur Einwilligungsverwaltung (Consent Management Platform, CMP)
nutzen müssen, wenn sie Anzeigen auf Nutzer im EWR oder Vereinigten
Königreich ausrichten. Google wird auch weiterhin Audits der Websites
und Apps unserer Publisher-Partner durchführen, falls dort eine
zertifizierte CMP eingeführt wurde.

Welche Informationen muss ich meinen Endnutzern offenlegen?

Gemäß unserer Richtlinie
müssen alle Anbieter angegeben werden, die infolge der Nutzung eines
Google-Produkts personenbezogene Daten von Endnutzern erhalten. Außerdem
muss gut sichtbar und leicht zugänglich angegeben werden, wie die
personenbezogenen Daten der Endnutzer verwendet werden. Wir haben Informationen über die Nutzung von Daten durch Google veröffentlicht.
Um den Offenlegungspflichten in Bezug auf die Datennutzung durch Google
nachzukommen, müssen Publisher und Werbetreibende auf ihrer Website
oder in ihrer App einen Link zu dieser Seite angeben. Auch andere
Anzeigentechnologie-Anbieter, die in Google-Dienste eingebunden werden,
werden von uns aufgefordert, Angaben zu ihrer Nutzung personenbezogener
Daten zu machen.

Checkliste, um häufige Fehler bei der Implementierung
eines Verfahrens zum Einholen von Einwilligungen zu vermeiden

Hierbei handelt es sich
lediglich um Beispiele. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.
Wenn Sie als Publisher eine zertifizierte CMP ausgewählt und korrekt
implementiert haben, ist davon auszugehen, dass Sie diese Checkliste
bereits abgearbeitet haben. Ihre Implementierung muss alle Anforderungen
der Google-Richtlinien erfüllen.

  • Haben Sie Nutzern
    erklärt, wie ihre personenbezogenen Daten verwendet werden, wenn sie
    einwilligen, dass diese Daten über Ihre Website oder App erhoben werden
    dürfen? Ist den Nutzern beispielsweise bewusst, dass ihre
    personenbezogenen Daten zur Personalisierung von Anzeigen verwendet
    werden und dass Cookies sowohl für personalisierte als auch für nicht
    personalisierte Anzeigen genutzt werden können?
  • Haben Sie überprüft,
    ob Ihre Einwilligungserklärung Nutzern aus allen EWR-Ländern angezeigt
    wird, wenn diese auf Ihre Website/App zugreifen?
  • Haben die Nutzer die
    Möglichkeit, aktiv ihre Einwilligung zu geben – z. B. indem sie auf eine
    Schaltfläche wie „OK“ oder „Ich stimme zu“ klicken?
  • Haben Sie offengelegt,
    welche Dritten, einschließlich Google, ebenfalls Zugriff auf die
    Nutzerdaten haben, die Sie über Ihre Website/App erheben?
  • Haben Sie die Nutzer
    darüber informiert, wie Google ihre personenbezogenen Daten verwendet,
    wenn sie über Ihre Website oder App einwilligen, z. B. durch einen Link
    zur Google-Website Verantwortungsvoller Umgang mit Geschäftsdaten? Und haben Sie die Nutzer informiert, wie andere Dritte ihre personenbezogenen Daten verwenden?
  • Falls Sie nur nicht
    personalisierte Anzeigen für die Monetarisierung verwenden: Holen Sie
    von Nutzern eine Einwilligung zum Einsatz von Cookies oder anderen
    Formen der lokalen Datenspeicherung (z. B. mobile Kennungen) ein, wenn
    dies rechtlich vorgeschrieben ist? Bitte beachten Sie, dass nicht
    personalisierte Anzeigen, die wir auf Websites ausliefern, auch
    weiterhin Cookies benötigen, um zu funktionieren.
  • Wenn die Erhebung,
    Weitergabe und Nutzung personenbezogener Daten für die Personalisierung
    von Anzeigen deaktiviert wurde und Sie Impressionen nur mit
    eingeschränkter Anzeigenausrichtung monetarisieren, deaktiviert Google
    Funktionen, die den Einsatz einer lokalen Kennung erfordern, wie etwa
    das Frequency Capping. Nur wenn Anzeigen mit programmatisch
    eingeschränkter Ausrichtung aktiviert sind, werden Cookies zur Erkennung
    ungültiger Zugriffe und die lokale Datenspeicherung eingesetzt, um zum
    Schutz vor Betrug und Missbrauch beizutragen. Ad-Serving-Technologien
    wie unsere JavaScript-Tags und/oder unser SDK-Code werden im Rahmen des
    normalen Gebrauchs von Browsern und mobilen Betriebssystemen weiterhin
    installiert oder im Cache gespeichert. Informieren Sie sich genau über
    die rechtlichen Verpflichtungen in Ihrer Rechtsprechung, einschließlich
    eventueller Informationspflichten und erforderlicher Einwilligungen.
    Weitere Informationen zu dieser Funktion finden Sie in der Ad Manager-, der AdMob- und der AdSense-Hilfe.
  • Falls Sie eine
    IAB-zertifizierte Plattform zur Einwilligungsverwaltung (Consent
    Management Platform, CMP) nutzen: Haben Sie Werbeprodukte von Google
    („Google Advertising Products“) als Anbieter angegeben?
  • Haben Sie
    sichergestellt, dass keine Google Ads-Cookies gesetzt werden, wenn keine
    Einwilligung vorliegt, und der Standardstatus von nicht
    personalisierten Anzeigen in diesem Fall nicht geändert wird?

Welche Möglichkeiten habe ich, wenn personenbezogene
Daten von Endnutzern nicht zum Personalisieren von Anzeigen verwendet
werden sollen?

Sie können auswählen, ob
Sie personenbezogene Daten von Endnutzern zur Personalisierung von
Anzeigen verwenden möchten. Bitte beachten Sie aber, dass nicht
personalisierte Anzeigen, die wir auf Websites und in Apps ausliefern,
auch weiterhin Cookies oder mobile Kennungen erfordern, damit sie
funktionieren. Sie müssen zur Verwendung von Cookies oder mobilen
Kennungen eine Einwilligung einholen, wenn dies rechtlich vorgeschrieben
ist.

Für Ad Manager-, AdSense- und AdMob-Impressionen
ist auch eine Monetarisierung mit eingeschränkter Anzeigenausrichtung
möglich. Informieren Sie sich genau über die rechtlichen Verpflichtungen
im Zusammenhang mit der Auslieferung von Anzeigen mit eingeschränkter
Ausrichtung und nicht personalisierten Anzeigen, die aufgrund des vor
Ort geltenden Rechts in Ihrer Rechtsprechung bestehen. Hierzu gehören
auch eventuelle Informationspflichten und erforderliche Einwilligungen.

Welche Informationen soll ich Endnutzern zum Widerruf ihrer Einwilligung zur Verfügung stellen?

Die Richtlinie schreibt
vor, dass Endnutzern erklärt werden muss, wie sie ihre Einwilligung zur
Personalisierung von Werbeanzeigen widerrufen können. Der Widerruf muss
für Endnutzer ebenso einfach sein wie die Erteilung der Einwilligung.
Zumindest müssen sie Informationen darüber erhalten, wie sie einfach auf
die Werbeeinstellungen für Ihre Website oder App zugreifen können, um
ihre Einwilligungseinstellungen zu ändern.

Welche anderen Google-Produkte fallen unter diese Richtlinie?

Zusätzlich zu den Werbe-
und Analyseprodukten wird auf diese Richtlinie auch in den
Nutzungsbedingungen der Google Maps Platform, der YouTube API-Dienste
und von reCAPTCHA sowie in den Richtlinien für Blogger verwiesen.

Welche Anzeigen gelten im Sinne dieser Richtlinie als „personalisiert“?

Mit personalisierten
Anzeigen (früher „interessenbezogene Werbung“ genannt) können
Werbetreibende die Relevanz von Anzeigen für Nutzer erhöhen und ihren
ROI steigern. Je nachdem, wie unsere Publisher-Produkte verwendet
werden, ziehen wir mit diesen Produkten anhand der von Nutzern besuchten
Websites oder verwendeten Apps Rückschlüsse auf die Nutzerinteressen.
Werbetreibende verwenden diese Informationen, um ihre Kampagnen
entsprechend auszurichten. So profitieren Nutzer und Werbetreibende
gleichermaßen von personalisierten Anzeigen. Weitere Informationen
finden Sie in unseren Richtlinien für personalisierte Anzeigen.

Für Google sind Anzeigen
dann personalisiert, wenn ihrer Auswahl erhobene oder Verlaufsdaten
zugrunde liegen. Dazu zählen unter anderem die Suchanfragen des Nutzers,
seine Aktivitäten, besuchten Websites oder verwendeten Apps sowie
demografische und Standortinformationen. Im Einzelnen umfasst dies z. B.
die demografische Ausrichtung, die Ausrichtung auf
Interessenkategorien, Remarketing sowie die Ausrichtung auf Listen zum
Kundenabgleich und auf Zielgruppenlisten, die in der Google Marketing
Platform hochgeladen wurden.

Mein Einwilligungsbanner wurde beim Audit als nicht richtlinienkonform gekennzeichnet. Was soll ich jetzt tun?

Wenn wir feststellen, dass
diese Richtlinie nicht eingehalten wird, versuchen wir als Erstes,
unsere Partner dabei zu unterstützen, die nötigen Änderungen
vorzunehmen. Unser Auditteam informiert Sie in diesem Fall im Detail
über den Verstoß und teilt Ihnen mit, welche Schritte Sie unternehmen
müssen, damit Ihre Website oder App die Richtlinie erfüllt.

Damit ein Banner
ordnungsgemäß konfiguriert ist, sodass die Auswahl der Nutzer
berücksichtigt wird, empfehlen wir Werbetreibenden, mit ihrer Drittanbieter-CMP zusammenzuarbeiten oder die entsprechende Dokumentation zur Verwaltung der Einwilligungseinstellungen zu lesen und darauf zu achten, dass die verwendete Lösung korrekt in den Einwilligungsmodus eingebunden ist.

Warum muss in die Nutzung von Cookies eingewilligt
werden, auch wenn diese nicht zur Personalisierung, sondern zu anderen
Zwecken verwendet werden, z. B. für die Erfolgsmessung von Anzeigen?

Cookies oder mobile
Kennungen werden für personalisierte und nicht personalisierte Anzeigen
genutzt, die von Google ausgeliefert werden, und helfen bei der
Bekämpfung von Betrug und Missbrauch. Sie werden außerdem für das
Frequency Capping und die Erstellung von aggregierten Anzeigenberichten
verwendet. Unsere Richtlinie macht die Einwilligung zur Verwendung von
Cookies oder mobilen Kennungen für Nutzer erforderlich, die ihren
Wohnsitz in Ländern haben, in denen die Einwilligung in Cookies oder
mobile Kennungen rechtlich vorgeschrieben ist.

Was gilt, wenn ich Werbetreibender bin und Google-Produkte auf meiner Website verwende?

Wenn Sie Tags für
Werbeprodukte wie Google Ads oder die Google Marketing Platform auf
Ihren Seiten einsetzen, müssen Sie von Ihren Nutzern im EWR und
Vereinigten Königreich Einwilligungen einholen, um die Anforderungen der
Google-Richtlinie zur Einwilligung der Nutzer in der EU zu erfüllen.
Gemäß den Vorgaben unserer Richtlinie müssen Sie die Einwilligung zur
Nutzung von Cookies für die Erfolgsmessung von Anzeigen sowie die
Einwilligung zur Verwendung personenbezogener Daten für personalisierte
Anzeigen einholen – beispielsweise dann, wenn Sie auf Ihren Seiten
Remarketing-Tags einsetzen.

Was sollte meine Einwilligungserklärung beinhalten?

In der Google-Richtlinie
wird nicht vorgeschrieben, welche Auswahlmöglichkeiten den Nutzern
angeboten werden sollten, da der Text Ihrer Einwilligungserklärung von
Ihrer Verwendung der Daten abhängt, z. B. davon, ob Sie Daten für eigene
Zwecke oder zur Unterstützung anderer Dienste, mit denen Sie
zusammenarbeiten, verwenden.

Verlangt Google für Apps eine besondere Form der Nutzereinwilligung?

Ja. Im Mai 2023 haben wir angekündigt, dass Publisher ab dem 16. Januar 2024 eine zertifizierte CMP
verwenden müssen, wenn sie Anzeigen auf Nutzer im EWR oder Vereinigten
Königreich ausrichten. Wenn Ihre CMP nicht in dieser Liste aufgeführt
ist, empfehlen wir Ihnen, sich in Zusammenarbeit mit Ihrer CMP um eine
Zertifizierung zu bemühen.

Das CMP Partner Program
wurde für Werbepartner entwickelt. Werbetreibende können damit
Einwilligungsbanner erstellen und konfigurieren. Hinweis: Diese Liste
enthält nicht alle verfügbaren CMPs.

Wie sollten Partner einen CMP-Anbieter (Consent
Management Platform, Plattform zur Einwilligungsverwaltung) auswählen?

Das CMP Partner Program
wurde für Werbepartner entwickelt. Werbetreibende können damit
Einwilligungsbanner erstellen und konfigurieren. Hinweis: Diese Liste
enthält nicht alle verfügbaren CMPs.
Die Wahl einer dieser CMPs garantiert auch nicht
automatisch, dass die Google-Richtlinie zur Einwilligung der Nutzer in
der EU eingehalten wird. Dies hängt letztlich immer von der
Implementierung der CMP und der konkreten Mitteilung zur Einwilligung
der Nutzer in der EU ab, die Nutzern angezeigt wird. Weitere
Informationen finden Sie oben unter „Checkliste für Partner, um häufige
Fehler bei der Implementierung eines Verfahrens zum Einholen von
Einwilligungen zu vermeiden“.

Welche Drittanbieter verwenden personenbezogene Daten von Endnutzern und wie sollte ich diese kenntlich machen?

Viele Werbetreibende und
Publisher, die Werbeformate von Google nutzen, verwenden Drittanbieter,
um Anzeigen zu schalten und die Effizienz ihrer Werbekampagnen auf
Websites oder in Apps zu analysieren. Die Richtlinie gibt vor, dass Sie
zusätzlich zu Google jeden Anbieter eindeutig benennen müssen, der
möglicherweise personenbezogene Daten von Endnutzern im Rahmen Ihrer
Verwendung von Google-Produkten erhebt, erhält und/oder nutzt. In
AdSense, Google Ad Manager und AdMob können Sie Anbieter auswählen, die
dazu berechtigt sind, auf Ihrer Website oder in Ihrer App Daten zu
erheben.

Meine Website wird nicht in Europa gehostet. Bin ich a diese Richtlinie gebunden?

Wenn Sie Google-Produkte
verwenden, die unter diese Richtlinie fallen, und Nutzer im EWR oder im
Vereinigten Königreich zu Ihrer Zielgruppe gehören, sind Sie an diese
Richtlinie gebunden.

Ich bin Publisher, aber keine meiner Kampagnen ist auf
den EWR oder das Vereinigte Königreich ausgerichtet. Trifft diese
Einwilligungspflicht trotzdem auf mich zu?

Die Einwilligung wäre nur
dann nicht erforderlich, wenn Sie alle Google-Dienste für Nutzer in
diesen Ländern von der Website entfernen. Sie wäre aber weiterhin
verpflichtend, wenn Google-Dienste genutzt, aber keine Anzeigen
geschaltet werden. Das liegt daran, dass in Google AdMob, AdSense und
Google Ad Manager Cookies zum Einsatz kommen und unsere Richtlinie auch
bei der Verwendung von Cookies, die zur Erfolgsmessung verwendet werden,
eine Einwilligung voraussetzt. In Google Ad Manager werden auch
personenbezogene Daten erhoben, es sei denn, es handelt sich um eine
Anfrage für eine nicht personalisierte Anzeige und dies ist in den
Einstellungen für die EU-Nutzereinwilligung oder in der Anfrage selbst
angegeben.

Unser Unternehmen legt das Gesetz anders aus und würde
gerne einen anderen Ansatz für die Einwilligung und die Offenlegung
wählen. Ist das möglich?

Google hat sich zur
Einhaltung der DSGVO bei allen Diensten verpflichtet, die wir in Europa
anbieten, und zwar auch in dem Umfang, in dem deren Vorgaben in die
Gesetzgebung des Vereinigten Königreichs übernommen wurden. Unsere Richtlinie zur Einwilligung der Nutzer in der EU
ist Ausdruck dieser Selbstverpflichtung und entspricht den Vorgaben der
europäischen Datenschutzaufsichtsbehörden. Wir werden die rechtlichen
Vorschriften und die Best Practices der Branche weiter im Blick behalten
und unsere Empfehlungen und Anforderungen entsprechend anpassen.

Warum müssen wir die Einwilligung für die Erfolgsmessung
von Anzeigen einholen – handelt es sich dabei nicht um ein berechtigtes
Interesse?

Google verwendet Cookies
und verschiedene Anzeigenkennungen, um die Erfolgsmessung von Anzeigen
zu ermöglichen. In Ländern, in denen die Datenschutzrichtlinie für
elektronische Kommunikation gilt, ist für diese Verwendung eine
Einwilligung erforderlich. Dementsprechend setzt unsere Richtlinie eine
Einwilligung für die Personalisierung und Erfolgsmessung von Anzeigen
voraus. Dies schließt auch Anwendungsfälle mit Offlinemessungen, wie
z. B. Store Sales, ein.

Benötige ich die Einwilligung, bevor die Tags ausgelöst
werden, oder reicht es auch, die Einwilligung nachträglich einzuholen?

Die Einwilligung in
personalisierte Anzeigen und der Einsatz von Cookies oder anderen Formen
der lokalen Datenspeicherung muss, sofern dies rechtlich erforderlich
ist, eingeholt werden, bevor die Tags von Google auf Ihren Seiten
ausgelöst werden.

Wie verhält es sich mit der Verwendung von Klick-Trackern?

Wenn Werbetreibende die
Klick-Tracking-Technologien von Drittanbietern nutzen (z. B. wenn der
Browser des Nutzers durch den Klick auf eine Werbeanzeige nicht direkt
auf die Landingpage des Anbieters, sondern zuerst zum Anbieter eines
Messdienstes weitergeleitet wird), müssen sie dabei geltende Gesetze
einhalten. Die Einstellungsmöglichkeiten für Drittanbieter, die Google
Publishern zur Verfügung stellt, sind nicht dafür vorgesehen,
Klick-Tracking-Technologien abzudecken.

Welche Aufzeichnungen muss ich aufbewahren?

Gemäß unserer Richtlinie
müssen Kunden Aufzeichnungen über die Einwilligungen aufbewahren. Diese
sollten mindestens den Text und die Auswahlmöglichkeiten umfassen, die
den Nutzern in der Einwilligungslösung angezeigt wurden, sowie Datum und
Uhrzeit, zu der der Nutzer seine Einwilligung erteilt hat.

Weshalb wurde meine Publisher-CMP für nicht
richtlinienkonform befunden, obwohl ich eine zertifizierte CMP verwende,
die auch vom IAB zertifiziert wurde?

Die Wahl einer
zertifizierten CMP garantiert nicht automatisch, dass die
Google-Richtlinie zur Einwilligung der Nutzer in der EU eingehalten
wird. Dies hängt letztlich immer von der Implementierung der CMP und der
konkreten Mitteilung zur Einwilligung der Nutzer in der EU ab, die
Nutzern angezeigt wird. Weitere Informationen finden Sie oben unter
„Checkliste, um häufige Fehler bei der Implementierung eines Verfahrens
zum Einholen von Einwilligungen zu vermeiden“.

Muss ich diese Richtlinie befolgen, wenn ich Produkte verwende, die Privacy Sandbox-APIs nutzen?

Ja. Bei der Nutzung von Privacy Sandbox-APIs (Topics, Protected Audience und Attribution Reporting)
kann es sein, dass Sie personenbezogene Daten für die Personalisierung
von Anzeigen verwenden und/oder auf lokale Speicher zugreifen. Gemäß der
Richtlinie zur Einwilligung der Nutzer in der EU müssen Sie dafür eine
gültige Nutzereinwilligung einholen. Dies geschieht auf die gleiche
Weise, wie Sie derzeit eine Einwilligung in die Personalisierung von
Anzeigen und die Nutzung nicht wesentlicher lokaler Speicher im
Europäischen Wirtschaftsraum und Vereinigten Königreich einholen.
Weitere Informationen zur Privacy Sandbox finden Sie auf dieser Website.

Aktualisierungen dieser Richtlinie

Die ursprüngliche
Richtlinie zur Einwilligung der Nutzer in der EU von Google wurde am
25. Mai 2018 aktualisiert. Am 31. Oktober 2019 wurden weitere,
geringfügige Anpassungen vorgenommen, um den Veränderungen im Verhältnis
zwischen dem Vereinigten Königreich und der EU gerecht zu werden.

Im Juli 2024 werden wir die
Richtlinie zur Einwilligung der Nutzer in der EU aktualisieren und auf
die Schweiz ausweiten. Diese Änderung erfordert jedoch nicht, dass
Werbetreibende ein verifiziertes Zustimmungssignal für den Schweizer
Datenverkehr senden (entweder über den Einwilligungsmodus oder das
Transparency and Consent Framework (TCF)). Darüber hinaus wird Google
von Partnern, die unsere Publisher-Produkte – Google AdSense, Ad Manager
oder AdMob – verwenden, verlangen, dass sie bei der Auslieferung von
Anzeigen an Nutzer in der Schweiz eine von Google zertifizierte CMP
verwenden, die in das TCF integrierbar ist. Diese Anforderungen gelten
zusätzlich zu den Anforderungen im EWR und im Vereinigten Königreich.
Weitere Informationen finden unsere Publisher-Partner hier: (Ad Manager, AdMob und AdSense).

Derzeit erwarten wir keine
weiteren Änderungen der Richtlinie, aber wie oben erwähnt werden wir die
rechtlichen Entwicklungen und die Best Practices in der Branche im
Blick behalten und unsere Empfehlungen und Anforderungen bei Bedarf
entsprechend anpassen.

Datenschutzerklärung und Nutzungsbedingungen von Google https://business.safety.google/privacy/



 
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